Das Forward-Darlehen

Eine Immobilienfinanzierung ist ein sehr langfristiges Vorhaben, dass sich oft auf mehr als 20 Jahre erstreckt. Aus Gründen der Planungssicherheit, sowohl für die Bank, wie auch für den Kunden, ist es dabei üblich, die Finanzierungskredite über einen bestimmten Zeitraum festzuschreiben. Die am häufigsten gewählte Zinsfestschreibungsdauer liegt dabei bei 10 Jahren, es kann aber auch Festschreibungen über 15 oder gar 20 Jahre geben (auch diese können nach 10 Jahren abgelöst werden).

Nun kommt es zuweilen vor, dass ein Hausbesitzer noch drei oder vier Jahre bis zum Ende seiner aktuellen Zinsfestschreibung hat, ihm aber gerade jetzt ein überaus günstiges Darlehen angeboten wird - zum Beispiel weil der Marktzins enorm günstig steht.
Ist dies der Fall muss man keineswegs verzagen: Zwar ist es richtig, dass man die aktuelle Zinsfestschreibung (bei mehr als 10 jährigen Darlehen die ersten 10 Jahre) erfüllen muss, mit einem Forward-Darlehen kann man sich jedoch heute schon den aktuellen Zins für die Zukunft sichern.

Technisch ist ein Forward-Darlehen nichts anderes als ein normales Immobiliendarlehen mit einem Beginn in der Zukunft. Die meisten Banken sind dabei bereit, ihre Forward-Darlehen bis zu vier Jahre in die Zukunft zu datieren.
Natürlich wird der Zeitraum, den es zu überbrücken gilt, mit einem so genannten Forward-Aufschlag in das Darlehen eingepreist - mit diesem Forward-Aufschlag sichern sich die Banken gegen das Zinsänderungsrisiko ab, es kann nämlich durchaus sein, dass die Bank sich in vier Jahren das Geld wesentlich teurer leihen muss, als sie es dann an den Darlehensnehmer weitergibt. Alle anderen Gebühren, zum Beispiel die Notarkosten oder die Einwertungsgebühren, sind genau gleich zu sofort beginnenden Darlehen.