Wer beschließt sich ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, der hat in aller Regel nicht das Kapital, um die Immobilie gleich auf einen Schlag in bar zu bezahlen – Finanzierungen sind daher der übliche Weg in die eigenen vier Wände.
Da die Eigenkapitalquote bei den meisten Finanzierungen allerdings 20% nicht übersteigt und auch die Tilgung meist im Bereich von 1%-3% gewählt wird, ist es absolut üblich eine Baufinanzierung nicht nur über einen Zinsbindungszeitraum, sondern über mehrere Zeiträume zu strecken. Vom Prinzip her ist es zwar durchaus möglich, die Zinsbindung für ein Darlehen gleich im Vorwege zeitlich genau auf die Gesamtfinanzierungsdauer anzupassen, in aller Regel wird aber nur für 10 oder 15 Jahre festgeschrieben – und dann wird umgeschuldet, bzw. anschlussfinanziert.
Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man dabei grundsätzlich jede Art der Weiterführung eines Darlehen, ungeachtet von dem gewählten Kreditinstitut oder dem Finanzierungsmodell.
Die meisten Anschlussfinanzierungen werden dabei erst dann vorgenommen, wenn von der finanzierenden Bank eine entsprechende Aufforderung an den Kunden gesendet wird – und das ist in der Regel etwa ein halbes Jahr vor dem Darlehensablauf der Fall.
Grundsätzlich ist es jedoch absolut möglich, eine Abschlussfinanzierung auch schon vor der Aufforderung durch die Bank „in trockene Tücher“ zu bringen, zum Beispiel durch den Abschluss eines Forwarddarlehens. Eine solche Art der Anschlussfinanzierung ist z.B. immer dann sinnvoll, wenn die Marktzinsen sich zu dem Zeitpunkt der Überlegung auf einem historischen Tiefstand befinden – etwa wie es 2008, 2009 der Fall war/ist.
Bei den meisten Kreditinstituten werden Forwarddarlehen als Anschlussfinanzierung bis zu einer Dauer von vier Jahren in die Zukunft abgeboten, es kann jedoch auch Ausnahmen mit noch längeren Vorlaufzeiten geben. Zu beachten ist allerdings, dass für jeden Monat Forwardzeit ein geringer Aufschlag auf den eigentlichen Zins erhoben wird – auf diese Weise sichert sich die Bank gegen die Gefahr steigender Zinsen ab.
Ob man eine Anschlussfinanzierung als normales Darlehen oder als Forwarddarlehen aufnimmt ist grundsätzlich egal, der Ablaufprozess ist genau identisch. Auch die Bonitätsprüfung und die Notwendigkeit evtl. Sicherheiten gestalten sich bei „normalen“ Krediten und bei Forwarddarlehen als Anschlussfinanzierung absolut identisch.
Da die Eigenkapitalquote bei den meisten Finanzierungen allerdings 20% nicht übersteigt und auch die Tilgung meist im Bereich von 1%-3% gewählt wird, ist es absolut üblich eine Baufinanzierung nicht nur über einen Zinsbindungszeitraum, sondern über mehrere Zeiträume zu strecken. Vom Prinzip her ist es zwar durchaus möglich, die Zinsbindung für ein Darlehen gleich im Vorwege zeitlich genau auf die Gesamtfinanzierungsdauer anzupassen, in aller Regel wird aber nur für 10 oder 15 Jahre festgeschrieben – und dann wird umgeschuldet, bzw. anschlussfinanziert.
Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man dabei grundsätzlich jede Art der Weiterführung eines Darlehen, ungeachtet von dem gewählten Kreditinstitut oder dem Finanzierungsmodell.
Die meisten Anschlussfinanzierungen werden dabei erst dann vorgenommen, wenn von der finanzierenden Bank eine entsprechende Aufforderung an den Kunden gesendet wird – und das ist in der Regel etwa ein halbes Jahr vor dem Darlehensablauf der Fall.
Grundsätzlich ist es jedoch absolut möglich, eine Abschlussfinanzierung auch schon vor der Aufforderung durch die Bank „in trockene Tücher“ zu bringen, zum Beispiel durch den Abschluss eines Forwarddarlehens. Eine solche Art der Anschlussfinanzierung ist z.B. immer dann sinnvoll, wenn die Marktzinsen sich zu dem Zeitpunkt der Überlegung auf einem historischen Tiefstand befinden – etwa wie es 2008, 2009 der Fall war/ist.
Bei den meisten Kreditinstituten werden Forwarddarlehen als Anschlussfinanzierung bis zu einer Dauer von vier Jahren in die Zukunft abgeboten, es kann jedoch auch Ausnahmen mit noch längeren Vorlaufzeiten geben. Zu beachten ist allerdings, dass für jeden Monat Forwardzeit ein geringer Aufschlag auf den eigentlichen Zins erhoben wird – auf diese Weise sichert sich die Bank gegen die Gefahr steigender Zinsen ab.
Ob man eine Anschlussfinanzierung als normales Darlehen oder als Forwarddarlehen aufnimmt ist grundsätzlich egal, der Ablaufprozess ist genau identisch. Auch die Bonitätsprüfung und die Notwendigkeit evtl. Sicherheiten gestalten sich bei „normalen“ Krediten und bei Forwarddarlehen als Anschlussfinanzierung absolut identisch.
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